Vorschlag /
Empfehlung:
1. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 30.03.2017.
2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt
dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
3. Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis
(1.158.824,77 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche
Ergebnis (191.020,16 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt
wird.
Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation die Ergebnisse des Jahres 2014, sowie die Erläuterungen aus dem Prüfungsbericht.
Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: