Beschluss: einstimmig beschlossen

Vorschlag / Empfehlung:

 

1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 30.03.2017.

 

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

3.      Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (1.158.824,77 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (191.020,16 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.    

 


Fachdienstleiter Siemen erläutert anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation die Ergebnisse des Jahres 2014, sowie die Erläuterungen aus dem Prüfungsbericht.

 


Einstimmig ergeht folgender Beschlussvorschlag: