Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat beschließt,
die Wertgrenze gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO
auf 500.000 € festzusetzen und die Wertgrenze in § 6 der
Haushaltssatzung aufzunehmen.
Bürgermeister Pieper berichtet, dass diese Wertgrenze aufgrund einer geänderten Vorschrift in der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) aufgenommen werden müsse. Der Vorschlag der Gemeindeverwaltung Wiefelstede sei kreiseinheitlich abgestimmt worden. Pieper weist darauf hin, dass der Wertansatz zugrunde zu legen sei, der im Haushaltsplan veranschlagt sei.
Einstimmig ergeht folgende Beschlussempfehlung