1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 19.03.2016.

 

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.

3.      Gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das negative ordentliche Ergebnis (-571.606,69 €) aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt wird und das gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG das außerordentliche Ergebnis (146.208,92 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender Beschluss: