Sitzung: 18.12.2017 Gemeinderat
Vorlage: B/0989/2017
1.
Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 19.03.2016.
2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt
dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.
3. Gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO beschließt der
Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das negative ordentliche Ergebnis
(-571.606,69 €) aus der mit Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
gebildeten Rücklage gedeckt wird und das gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG das außerordentliche Ergebnis
(146.208,92 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender Beschluss: