1.      Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG i.V.m. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 30.03.2017.

 

2.      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

3.      Gemäß § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede, dass das positive ordentliche Ergebnis (1.158.824,77 €) der ordentlichen Überschussrücklage und das außerordentliche Ergebnis (191.020,16 €) der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt wird.    

 


 

Ohne weitere Aussprache ergeht zu folgender Beschluss: