Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt für die Grundstücke im Bereich WA 1 des Bebauungsplanes Nr. 103 I "Metjendorf, Am Ostkamp - Erweiterung":

 

a)  die Grundstücke nach Parzellierung zu einem Preis von 94,85 €/m² zu veräußern.

 

b) die Ablösung der Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge gemäß 14 der Erschließungsbeitragssatzung und § 10 der Abwasserbeitragssatzung mit einem Ablösungsbetrages in Höhe von insgesamt 30,15 €/m² (für den Erschließungsbeitrag 26,84 €/m², für den Niederschlagswasserbeseitigungsbeitrag 0,90 €/m² und für den Schmutzwasserbeseitigungsbeitrag 2,41 €/m²).

 

Die Vereinbarung über die Ablösung der Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge ist für jedes Grundstück in den Kaufvertrag aufzunehmen.

 

Der Gesamtverkaufspreis (einschließlich des Ablösungsbetrages für die Erschließungs- und Abwasserbeseitigungsbeiträge) für die Grundstücke beträgt somit 125,00 €/m².

 

Der Verkaufspreis für die nicht mehr für Zwecke der Gemeinde benötigte Fläche in der Wasserschutzgebietszone wird mit 25,00 €/m² festgesetzt.

 

Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt, über die Vergabe der Grundstücke in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.

 


 

Ratsmitglied Becker moniert die willkürliche Preisfindung des Infrastrukturzuschlages. Diese Preiserhöhung gehe zu Lasten junger Familien.

 

Über die Äußerung von Becker zeigt Ratsmitglied Claußen sich verwundert. Die Gemeinde Wiefelstede befinde sich im Speckgürtel Oldenburgs. Andere Gemeinden in diesem Gebiet seien deutlich teurer als die Gemeinde Wiefelstede. Er halte den Preisanstieg für durchaus gerechtfertigt.

 

Laut Ratsmitglied Teusner sei Grund- und Boden teuer. Je teurer ein Grundstück, desto weniger werde verkauft. Somit werde dann auch weniger versiegelt. Das sei ein positiver Aspekt.

Man müsse jedoch bei der Preisgestaltung  auch an die Familien denken.

Er könne diesem Preisgefüge nicht zustimmen.

Seiner Meinung nach müsse man für die Zukunft eventuell die Vergaberichtlinien überarbeiten und eine Sozialstaffelung etablieren.

Die Preise für Privatgrundstücke dürfen sich nicht an die Preise der Gewerbegrundstücke anpassen.   

 

Alsdann ergeht mit 23 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgender Beschluss: