Der Verwaltungsausschuss nimmt die vorgestellten städtebaulichen Konzepte zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und dem Landkreis Ammerland über die Anbindung des Plangebietes „Grote Placken“ an die L 824 zu führen.

 


 

FBL Siemen stellt die insgesamt vier städtebaulichen Konzepte für das Plangebiet „Grote Placken“ anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Im nächsten Schritt sollten zunächst Gespräche mit der Landesverkehrsbehörde und dem Straßenverkehrsamt über die notwendige Verlegung der OD-Grenze geführt werden. Bei der Planung müsse berücksichtigt werden, dass Müllwagen nicht mehr rückwärtsfahren dürfen. Außerdem sollte entlang der L 824 ein Rad- und Fußweg bis zur Querungshilfe am Nutteler Dreieck eingeplant werden. Verwaltungsseitig werde die Variante 4 befürwortet.

 

Ausschussmitglied Weden weist auf die wundersame Vermehrung von Flächen hin. Das Planungsbüro müsse hier wohl noch einmal nachrechnen. Aus wirtschaftlichen Gründen würde sich seine Fraktion auch für die Variante 4 aussprechen. Er fragt, wie groß das Regenrückhaltebecken (RRB) sein müsse. In den Varianten 2 bis 4 sei das RRB mehr als doppelt so groß wie in Variante 1. Außerdem möchte er wissen, warum der vorhandene Graben nicht bei allen Varianten, wie bei Variante 1, in das RRB einbezogen werden könne. Der Verbindungsweg in Variante 4 sollte während der Bauphase offen gelassen werden und eventuell doch nur als Rad- und Fußweg geplant werden. Der Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes sollte wegen der möglichen Ausdehnung der Wohnbebauung im Nordosten in diese Richtung erweitert werden. Er geht davon aus, dass die in den Konzepten aufgeführten Grundstücksgrößen noch nicht feststehen und möchte wissen, wann das Hofgelände konkret überplant werde. Der Rad- und Fußweg entlang der L 824 sei sinnvoll und müsse daher unbedingt eingeplant werden. Die Kosten hierfür könne man auf den Verkaufspreis umlegen.

 

FBL Siemen erklärt, dass die Größe des Stauraumes des RRB abhängig sei vom Grad der Versiegelung und daher erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt werden könne. Auch er hält eine Verlängerung des eingeschränkten Gewerbegebietes für eine spätere Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes in nordöstlicher Richtung für sinnvoll. Denkbar sei auch, Trassen für eine spätere Erweiterung des Gewerbegebietes vorzusehen. Bei den vorgestellten Varianten handele es sich nur um erste Ideen, die im weiteren Verfahren verfeinert werden könnten.

 

Ausschussmitglied Bruns ist der Auffassung, dass die verschiedenen Nutzungen (das Flächenkonzept) noch nicht festgelegt worden seien. Er wünscht sich daher weitere Nutzungsvarianten beispielsweise mit einem größeren Wohnanteil. Er spricht sich ebenfalls für einen Rad- und Fußweg an der Hauptstraße aus und fragt nach den Gründen für die vorgeschlagene Einbahnstraße in Variante 4.

 

FBL Siemen erklärt, dass man hierdurch auf eine Wendemöglichkeit für Lkw verzichten könne.

 

Ausschussmitglied Bruns ist der Auffassung, dass die Lkw auf den Gewerbegrundstücken wenden könnten.

 

FBL Siemen hält entgegen, dass dies nicht immer sichergestellt werden könne.

 

BM Pieper fügt hinzu, dass auch ein möglicher Suchverkehr dann dort wenden können müsste. Ohne die Einbahnstraße sei ein Wendekreis erforderlich. Bei den vorgeschlagenen Nutzungen habe man die vorhandene Wallhecke als natürliche Grenze und Puffer einbezogen.

 

FBL Siemen erklärt auf Nachfrage von Ausschussmitglied Stolle, dass eine Einbeziehung des vorhandenen Grabens mit der Wasseracht abgeklärt werden müsse. Hierbei müsse eine schadlose Abführung des Oberflächenwassers gewährleistet sein. Die Einbeziehung wäre aber grundsätzlich auch auf die Variante 4 übertragbar.

 

Ausschussmitglied Osterloh spricht sich ebenfalls für die Variante 4 aus, da hier größere Gewerbegrundstücke möglich seien. Sollte es nicht gelingen diese zu vermarkten, könne man diese gegebenenfalls noch verkleinern.

 

FBL Siemen erklärt auf Anfrage von Ausschussmitglied Osterloh, dass die Reihenhausgrundstücke lediglich ein Vorschlag des Planungsbüros seien. Es handele sich um Beispiele und nicht bereits um eine Festlegung.

 

Ausschussmitglied Osterloh regt an, eventuell festzulegen, welche Art von Betrieben angesiedelt werden sollen.

 

BM Pieper ist der Auffassung, die Ansiedlung über die Vergabe zu steuern und nicht bereits im Vorfeld eine „Abwehrplanung“ vorzunehmen. Man wisse schließlich nicht, wer sich später um ein Gewerbegrundstück bewirbt.

 

FBL Siemen fügt hinzu, dass es bisher allgemeiner Konsens war, keine abwasserintensiven Betriebe anzusiedeln.

 

Ausschussmitglied Weden hält die vorgeschlagene Festsetzung eines Mischgebietes an der Landesstraße für sinnvoll, da der Betrieb Siems Fenster + Türen geschützt werden müsse. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich größere Betriebe ansiedeln, hält er aufgrund der Größe des eingeschränkten Gewerbegebietes für eher gering. Auch er spricht sich für eine Steuerung der Ansiedlung über die Vergabe aus. Man sollte hier einer Konzeption folgen und sich auch die notwendige Zeit nehmen.

 

Ausschussmitglied Teusner möchte über die grundsätzliche Planung (das Flächenkonzept) und mögliche Bauabschnitte, nicht aber über die vorgestellten Konzepte beraten. Dies gehe ihm deutlich zu schnell. Da die Unterlagen erst spät eingegangen seien, haben man sich nicht entsprechend vorbereiten können. Er schlägt eine Positivliste für anzusiedelnde Gewerbebetriebe vor. Bei ökologischen Betrieben sollte der Kaufpreis reduziert werden.

 

Ausschussmitglied Kruse bemängelt ebenfalls die fehlende Vorbereitungszeit. Man werde die Konzepte erst in der nächsten Woche in der Fraktion beraten können.

 

BM Pieper weist darauf hin, dass man schon seit geraumer Zeit mit den Planungen für die Fläche „Grote Placken“ beschäftigt sei. Es gebe zwar noch viele offene Punkte, dennoch würde er schon jetzt gerne den Auftrag erhalten, mit den Fachbehörden Gespräche über die Anbindung an die L 824 zu führen.

 

Ausschussmitglied Weden mahnt, die Planung nicht von vorneherein kaputtzudiskutieren, sondern verantwortungsvoll mit der Sache umzugehen. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig beteiligt und deren Wünsche berücksichtigt werden. Dann könne etwas Gutes gelingen.

 

Ausschussmitglied Nacke macht noch einmal deutlich, dass in der heutigen Sitzung noch nicht über das städtebauliche Konzept entschieden werden müsse. Stattdessen sollten die vorgestellten Varianten lediglich zur Kenntnis genommen werden.

 

Anschließend ergeht bei einer Stimmenthaltung folgender Beschlussvorschlag: