FBL Siemen erläutert, dass im Gemeinderat im letzten Jahr die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Allgemeines Wohngebiet in Wiefelstede Blumenstraße/Rosenstraße“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung beschlossen wurde. Die Infrastruktur soll nach und nach durchgeführt werden. Auch sind nunmehr die Erneuerungen der vorhandenen Straßen, Regenwasserkanäle und Beleuchtungen in Teilabschnitten zusammen mit notwendigen Erneuerungen von Strom-, Wasser-, Gas- und Telekommunikationsleitungen erforderlich. Es könnte eine vergleichbare Erneuerung wie seinerzeit in der Kantstraße durchgeführt werden. In der Kantstraße konnten erhebliche Kosten eingespart werden, da vor der Straßenerneuerung von den Versorgern alle Leitungen (Strom, Wasser, Gas) erneuert wurden, ohne die Pflasterung wieder herstellen zu müssen. Die hierdurch entstandenen Einsparungen wurden der Gemeinde für den Ausbau der Straße in der jetzt vorhandenen Form zur Verfügung gestellt. Diese angewandte Vorgehensweise und Finanzierung wäre für den Bereich Blumenstraße/Rosenstraße/Heideweg/Feldstraße/Ginsterweg wünschenswert. Hierzu sind noch ausführliche Gespräche mit den Versorgern zu führen. Aufgabe der Verwaltung ist nunmehr die Kosten für diese Maßnahmen bis zur Haushaltsberatung 2019 zu ermitteln. Geschätzte Kosten belaufen sich zurzeit auf 1,1 Mio. €.