Ausschussmitglied Thom wurde von Bürgern angesprochen. Unter Anderem wurde das „wilde Parken/widerrechtliche Parken am Metjenweg bzw. am Baumschulenweg bemängelt. Hier würde auch für einen längeren Zeitpunkt geparkt. Frage der Anlieger, ist hier das Parken überhaupt zulässig?

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass im Seitenraum hier das Parken zulässig sei. Bezüglich des Dauerparkens müsse dem Ordnungsamt der Gemeinde das Kennzeichen der besagten Fahrzeuge übermittelt werden, damit eine Überprüfung vorgenommen werden kann.