Ausschussmitglied Thom spricht weiterhin Anfragen aus der Bevölkerung an. Hier geht es um die Zuständigkeit der Reinigung des Straßenrandes, wie Entfernung des Wildwuchses etc.

 

Bürgermeister Pieper merkt an, dass jeder Grundstückseigentümer den Straßenrand zu säubern habe, das schließe auch die Räumpflicht bei Schnee und Glatteis mit ein. Die Bürger können sich bei Beschwerden an das Ordnungsamt der Gemeinde wenden. Auch hier ist die Angabe der Haus-Nr. für Überprüfungen notwendig.