Ausschussvorsitzender Claußen berichtet, dass er in 2016 einen Antrag gestellt habe, den Leher Damm instand zu setzen. Ein Ortstermin habe mit dem Bezirksvorsteher stattgefunden. Mit einer Anliegerin gibt es immer wieder Schwierigkeiten. In diesem Bereich wurde der Rückschnitt nicht ordnungsgemäß vorgenommen. Wie soll hier nun weiterverfahren werden? Ein Befahren von Fahrzeugen der Lohnunternehmen ist kaum mehr möglich. (Siehe hierzu auch den Auszug vom 24.01.2017.)

 

Er bittet die Verwaltung bzw. den Bauhofleiter um regelmäßigere Rückmeldungen.

 

Hierzu entgegnet Ausschussmitglied Helm, dass er regelmäßige und zeitnahe Rückmeldungen durch den Bauhofleiter erhalte.