Ratsmitglied Kossendey hinterfragt, ob bei den archäologischen Ausgrabungen in Borbeck eine Rechtsgrundlage bestehe, die besage, dass die Gemeinde die Kosten der Ausgrabungen tragen müsse. Hierzu erklärt Bürgermeister Pieper, dass die Gemeinde gemäß § III NDSchG als Maßnahmenträger die Kosten  zu tragen habe. Er habe sich hierzu auch an die Denkmalschutzbehörde gewandt und eine Kostenbeteiligung des Landes vorgeschlagen. Eine Antwort liege noch nicht vor.