a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten Planentwurf zu und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 IX "Wiefelstede, Thienkamp" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

 

b) Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt den Bebauungsplanentwurf anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation vor. Es handele sich hier um eine Nachverdichtung, so dass hier das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB angewandt werden könne. Der Baumbestand sei bereits vermessen worden und soll im Randbereich als zu erhalten festgesetzt werden. Der Mindestabstand zum Wald könne nicht eingehalten werden. Um das Hofgehölz zu erhalten, werde der verringerte Abstand jedoch in Kauf genommen. Durch eine Grunddienstbarkeit sollen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Waldbesitzer ausgeschlossen werden.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: