Herr Eckhoff, Ammerländer Wasseracht, stellt die Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Zwischenahner Meeres anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation ausführlich vor. Es handele sich hier um ein sehr komplexes Thema. Nachdem der Arbeitskreis am 22.05.2018 über die Machbarkeitsstudie beraten habe, könnten die Unterlagen jetzt der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Er erläutert ausführlich die Hintergründe der Studie. Der Phosphateintrag pro Jahr ins Zwischenahner Meer liegt bei rd. 9 to. 46 % des Eintrages komme aus dem Einzugsgebiet der Otterbäke. Der Eintrag aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen liege im Mittel bei rd. 6,6 to Phosphat. Dieser Wert sei abhängig vom Niederschlag und könne daher stark schwanken. 2001 lag er beispielsweise bei 16 to. Das Meer könne eine Phosphatkonzentration in den Zuläufen von 0,1 mg/l vertragen. Aktuell liege diese jedoch bei 0,36 mg P/l. Für die Entwicklungsziele wurden zwei Szenarien entwickelt, die jedoch nicht umsetzbar erscheinen. Anschließend stellt er das Maßnahmenkonzept vor und erläutert die einzelnen Maßnahmen. Unter anderem sei eine Teilumlegung der Otterbäke in die Flugplatzbäke im Konzept vorgesehen. Hierdurch würde dem Meer nicht zu viel Wasser entzogen werden. Die Flächenverfügbarkeit und die Finanzierung seien bislang jedoch noch nicht geklärt. Seit Ende Mai werde die Wasserqualität auf dem Zwischenahner Meer regelmäßig gemessen.

 

Herr Eckhoff macht am Ende seiner Ausführungen deutlich, dass es verschiedene Verantwortliche und daher auch mehrere Lösungen gebe. Jeder müsse nun seine Hausaufgaben machen. Dies könne zwar zu eine deutlichen Reduzierung der Phosphateinträge auf ca. 3,3 to pro Jahr führen, aber die Blaualgenblüte nicht gänzlich verhindern. Anschließend erläutert er das weitere Vorgehen.

 

Ausschussmitglied Scholz verweist auf die Industrie, die weniger phosphathaltige Produkte herstellen könnte.

 

Herr Eckhoff setzt auf eine Sensibilisierung der Landwirtschaft und auf Aufklärung auch in den urbanen Gebieten. In Niedersachsen sei eine Wasseraufbereitung zur Reduzierung des Phosphatgehaltes im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff bedankt sich für die konkreten Fakten und die aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten. Er kritisiert die unterschiedlichen Regelungen auf Länderebene und das Fehlen einer solchen in Niedersachsen. Bauherren sollte die Möglichkeit gegeben werden, Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstücke zu verrieseln.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schröder erklärt Herr Eckhoff, dass das Land grundsätzlich für das Zwischenahner Meer zuständig sei. Vorgesehen sei jedoch eine Sanierung und keine Restaurierung des Meeres. Es seien daher viele zuständig, unter anderem das Land, die Kommunen und die Wasserachten. Der Arbeitskreis werde weiterarbeiten und gegebenenfalls noch erweitert werden, um zu koordinieren und zu beraten. Die Ammerländer Wasseracht habe sich bereit erklärt, die Machbarkeitsstudie mit zu finanzieren.

 

Ausschussmitglied Würdemann fasst zusammen, dass es keinen Königsweg gebe und die Phosphateinträge nicht gänzlich verhindert werden können. Er verweist auf die riesigen Dimensionen bei den notwendigen Investitionen und fragt nach weiteren Möglichkeiten.

 

Herr Eckhoff  erklärt, dass eine chemische Phosphatfällung technisch zwar möglich sei, aber teuer und insbesondere bei Starkregenereignissen nicht zielführend. Hier würde man nur die Symptome bekämpfen, nicht aber die Ursachen beseitigen.

 

FBL Siemen erinnert daran, dass das Problem schon seit langer Zeit bekannt sei. In den 80er-Jahren habe man in der Wiefelsteder Kläranlage eine Phosphatfällungsanlage eingebaut und in den 90ern bei der Erweiterung der Kläranlage die Ableitung des gereinigten Abwassers in die Rehhorner Bäke vorgenommen. Die gewünschten Ergebnisse habe man hierdurch bekanntermaßen nicht erreicht. Er weist darauf hin, dass die vorgesehenen Schilfpolder ganz erhebliche Folgekosten verursachen würden. Die Machbarkeitsstudie sollte daher heute lediglich zur Kenntnis genommen und anschließend in den Fraktionen beraten werden.