Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Richtlinie zur Gebührenregelung in den Kindertagesstätten der Gemeinde Wiefelstede, wie im Entwurf in der Ausschusssit­zung für Generationen und Soziales am 19.06.2018 vorgelegt, mit Wirkung ab 01.08.2018 vorbehaltlich des Beschlusses des Niedersächsischen Landtags für eine Bei­tragsfreiheit im Kindergarten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr.

 


 

Ausschussmitglied Bäcker teilt mit, dass sie der Beschlussempfehlung nicht mittragen werden, weil bislang noch keine vernünftige Gesetzesgrundlage vorliege. Ihr sei bewusst, dass die Träger eine Richtlinie brauchen, aber die Landesregierung habe noch keine entsprechenden Gesetze erlassen. Sie bringt zum Ausdruck, dass sie auch für die Beitragsfreiheit sei, aber die müsse auch gesetzlich geregelt werden. Es werden erhebliche Mehrkosten auf die Kommunen zukommen.

 

Ausschussmitglied Weden führt aus, dass es nicht mehr richtig sein, dass die Kommunen auf den Defiziten sitzen bleiben. Die Einnahmeausfälle werden maximal 5 % des eigentlichen Defizites ausmachen. Zudem werde ein Härtefonds in Höhe von 48 Mio € zur Verfügung gestellt, aus dem sich die Kommunen bedienen können, wenn die Erstattungen nicht auskömmlich seine. Im Übrigen soll nach einem Jahr eine Evaluation erfolgen, um erste Erfahrungen auszutauschen. Es gebe keinen Anlass an den derzeitigen Vereinbarungen der Spitzenverbände zu zweifeln. Von daher sei das „Miesmachen“ nicht nachvollziehbar. Auch der Schlechterstellung einiger weniger Eltern werde durch die Richtlinie zur Gebührenregelung entgegengewirkt. Die Gemeinde habe alles getan, um hier eine Gerechtigkeit herzustellen.

 

Ausschussmitglied Bäcker entgegnet hierzu, dass sie für die Beitragsfreiheit sei, aber dass diese momentan von der Landesregierung noch nicht in ein Gesetz gegossen wurde.

 

Ausschussmitglied Kossendey bemerkt, dass den Mitgliedern des Landtages inzwischen eine entsprechende Gesetzesvorlage vorliege.

 

Ausschussmitglied Würdemann fragt nach Regelungen anderer Kommunen hinsichtlich der Abrechnung in altersgemischten Gruppen.

 

FBL Lemp teilt mit, dass man erahnen könne, was der Landtag verabschieden werden. Die Gesetzesentwürfe seien darauf aufgebaut, dass es ab dem 3. Geburtstag generell eine Beitragsfreiheit geben solle. In Wiefelstede gebe es eine altersgemischte Gruppe. In anderen Kommunen sei es teilweise auch so, dass Kinder nach dem 3. Geburtstag bis zum Ende des Kindertagesstättenjahres in der Krippe verbleiben. In den Krippen soll es für diese Kinder die Beitragsfreiheit nicht geben. Demzufolge werden Eltern nach dem 3. Geburtstags vorstellig werden und einen – dann kostenfreien – Kindergartenplatz fordern. Diese Konstellation ist sehr schwierig zu bewerkstelligen.

 

Aufgrund der fehlenden Gesetze ist eine genaue Berechnung der Defizite/Einnahmeausfälle zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Aber die Träger warten auf die Richtlinie, um mit den Arbeiten für das kommende Kindertagesstättenjahr fortfahren zu können.

 

Ausschussmitglied Weden  teilt mit, dass die Kommunen untereinander nicht vergleichbar seien. Die Kommunen seien nach dem Konnexitätsprinzip behandelt worden.  Man solle jetzt einmal starten und dann die Evaluation nach einem Jahr abwarten.

 

Sodann ergeht bei 9 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung  folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: