Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorschlag / Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Kenntnis.

    


FBL Aukskel erläutert die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage anhand der beigefügten Power-Point-Präsentation. Er berichtet von einer erfreulichen Entwicklung mit gesamten Mehrerträgen von rund 1,27 Mio. Euro. Aukskel weist darauf hin, dass durch die geplanten Investitionen der Gemeinde auch wesentliche Folgekosten auf diese zukommen werden, somit Belastungen auf der Aufwandsseite.

 

Weden erläutert, dass die positive Entwicklung zum Großteil auf externe Faktoren, wie beispielsweise die positive Entwicklung beim Grundbetrag und den Anteil an der Einkommenssteuer zurückzuführen sei. Der Anteil der gemeindeeigenen Steuern an dem positiven Verlauf sei eher gering. Handlungsoptionen der Gemeinde sollten daher für die Zukunft offen gehalten werden.

 

Pieper weist darauf hin, dass die hohe Steuereinnahmekraft der Gemeinde im Jahr 2018 zur Reduzierung der Zuweisungen aus dem Finanzausgleich im Jahr 2019 werden. Die Schlüsselzuweisungen werden sinken.

 

Kossendey dankt dem Bürgermeister und dem Kämmerer für die sehr positiven Zahlen und die Erläuterungen. Er erklärt, dass die Konjunkturindikatoren derzeit nach unten gehen. Es könnten schwerere Zeiten auf die Gemeinde zukommen. Diese guten Zeiten sollten dazu genutzt werden, um Schulden abzubauen.

 

Aukskel weist mittels Power-Point-Präsentation auf die Entwicklungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer, in Bezug auf die Planung für das Haushaltsjahr 2019 hin.

 

Schröder greift die Ausführungen von Weden und Kossendey auf. Er sieht keine, sich auf den Haushalt der Gemeinde Wiefelstede auswirkende, kommende Konjunkturabschwächung. Auswirkungen sieht auch er eher bei den externen Faktoren, wie dem Grundbetrag, die den Haushalt schwächen könnten.

 

Auf Nachfrage von Kruse erläutert Pieper, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Reform des Grundsteuergesetzes vorliegt. Dieses sagt aus, dass der Gesetzgeber dazu gezwungen sei bis zum 31.12.2019 das Gesetz zur Grundsteuer zu reformieren. Die Umsetzungszeit der Gemeinden würde dann bis in das Jahr 2025/26 reichen.