a)   Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, den Rundwanderweg Wiefelsteder Kirchweg Teil II im Jahr 2019 vorbehaltlich der 100 %igen Förderung über das LEADER-Projekt als Maßnahme der Gemeinde Wiefelstede durchzuführen.

 

b)   Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, mit der Anstalt Niedersächsische Landesforsten einen Vertrag über die Nutzung des Kirchweges auf dem Areal der Landesforsten als Freizeitweg abzuschließen und sowohl die Unterhaltungskosten- als auch die Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen.

 

 


 

Eingangs wird durch Herrn Bürgermeister Pieper ausführlich der Sachstand erläutert. Der Kirchweg in Wiefelstede ist der einzige bestehende „Kirchweg“ in der Gemeinde Wiefelstede. Es bestünde nun die Möglichkeit diesen Rundwanderweg fördern zu lassen auch gerade im Hinblick auf den Tourismus.

 

Ausschussvorsitzender Claußen spricht die Einweihung des 1. Abschnittes des Kirchweges, der echt klasse geworden sei, an. Er möchte aber auch auf Folgeanträge zur Sanierung/Befestigung weiterer Wege hinweisen. Im Verwaltungsausschuss wurde bereits ein anderer Weg beraten, der befestigt werden soll. Weiterhin sind auch die Mehrarbeit des gemeindlichen Bauhofes sowie die Folgekosten zu berücksichtigen.

 

Ausschussmitglied Thom befinde den Zustand des 1. Abschnittes für sehr gut gelungen und befürworte die Realisierung dieses Rundwanderweges Kirchweg Teil II auch im Hinblick auf die Infrastruktur. Seines Erachtens sind die Folgekosten in Kauf zu nehmen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Helm erklärt Bürgermeister Pieper, dass die Bekanntmachungen der Stadt Aurich nur als Beispiel für den Verfahrensablauf der Beratungsvorlage beigefügt worden seien.

 

Weiterhin merkt Bürgermeister Pieper auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen an, dass die Gemeinde beabsichtige diesen Weg als Freizeitweg auszuweisen. Die Anstalt Nds. Landesforsten sei ein Wirtschaftsbetrieb und müsse auch wirtschaftlich handeln und erhebt somit eine Pacht gegenüber der Gemeinde.

 

Alsdann wird wie folgt über die Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat abgestimmt:

 

zu a) 10 Ja-Stimmen u. 1 Enthaltung

 

zu b) 10 Ja-Stimmen u. 1. Enthaltung