Der Verwaltungsausschuss stimmt dem vorgestellten Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Wiefelstede zu und beschließt, diesen öffentlich auszulegen.

 

 

 


 

Durch Herrn Bürgermeister Pieper wird eingangs der Sachstand erklärt.

 

Herr Dipl.-Geogr. Pröpper, RP Schalltechnik, Osnabrück, erläutert ausführlich die Ausgangslage. Die Europäische Union hat eine Richtlinie zur Betrachtung der Schallimmissionen beschlossen. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt diese Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in einer Frist für bestimmte Gebiete und Schallquellen

 

-                      strategische Lärmkarten alle 5 Jahre zu erstellen (gilt für Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr

 

-                      die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren (Öffentlichkeitsbeteiligung)

 

-                      Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte, von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung, festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind, und

 

-                      die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Hoheitsgebiet zu informieren.

 

Für die Gemeinde Wiefelstede konnte festgestellt werden, dass die empfohlenen Auslöswerte von 70/60 dB(A) Tag/Nacht (sh. hierzu Lärmschutzgutachten Tabellen auf Seite 6) nicht überschritten werden. Die Gemeinde ist nicht gezwungen Maßnahmen festzulegen. Maßnahmen zur Lärmminderung wären Instandhaltung der Fahrbahndecken, Einhaltung des BimSchG für Neubaugebiete sowie Versteigung des Lärmschutzes.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Herr Pröpper, dass die EU keine Maßnahmen geplant habe. Es soll nur festgestellt werden für welches Land/Bundesland/Städte welche Lärmbelästigungen vorliegen, um dann ein Konzept erarbeiten zu können.

 

Ausschussmitglied Bruns spricht die Karten des Lärmaktionsplanes auf Seite 8 und 9 an. Er befürchte bei weiteren Autobahnen, dass der Verkehrslärm für bestimmte Gebiete steigen werde.

 

Herr Pröppel erklärt hierzu, dass bei Neubauten von Autobahnen nach deutschem Recht geprüft werden. Der Immissionsschutz in Deutschland sei wesentlich höher als in der EU.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Thom wird durch Herrn Pröppel mitgeteilt, dass nur klassifizierte Straßen erfasst wurden somit nicht Kreis- und Gemeindestraßen, hierfür sei die Verkehrsdichte nicht hoch genug.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.