Ausschussmitglied Helm berichtet über eine Anfrage eines Mitbürgers. An der Ofenerfelder Straße in Höhe der Haus-Nr. 18 und 20 befinde sich eine private Thujahecke (Breite 50 cm, Höhe 3 m), danach schließe eine Nebenanlage an. Ein Herausfahren aus der privaten Einfahrt könne zu gefährlichen Situationen führen.

 

FBL Siemen fragt an, ob die private Hecke auf den Gehweg rage. Dies wurde verneint. Es handelt sich hierbei um eine private Zuwegung. Die Rechtslage besagt, dass die Verwaltung hier bei der privaten Zuwegung nicht eingreifen kann. Die Verwaltung habe dieses Recht nur an öffentlichen Straßen.