a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Metjendorfer Landstraße/Ofenerfelder Straße" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die in einigen wenigen Punkten überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation.

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff erinnert daran, dass sich seine Fraktion aus Kostengründen und aus pädagogischen Gründen gegen die geänderte ebenerdige Planung ausgesprochen habe. Da man die Kita, die nun deutlich später fertiggestellt werde, grundsätzlich jedoch befürworte, werde er sich der Stimme enthalten.

 

Es ergeht bei zwei Enthaltungen einstimmig folgender Beschlussvorschlag: