a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Abel, NWP, weist noch einmal darauf hin, dass in der Planzeichnung auf Wunsch des Landkreises neben der gemischten Baufläche nunmehr auch Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.

 

Aufgrund der bereits zu TOP 12 (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“) erhaltenen Informationen und der dort geführten ausführlichen Diskussion ergeht ohne weitere Aussprache bei 1 Enthaltung folgender Beschlussvorschlag: