Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschliesst, sich über die KNN an der EWE Netz GmbH im Jahr 2018 mit einem weiteren Investitionsvolumen in Höhe von 1.500.000,00 Millionen Euro zu beteiligen und ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister, alle hierfür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Verträge zu schließen.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede bestimmt, den Änderungen des Konsortial- und Beitrittsvertrages des Gesellschaftervertrages der kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co KG zu.

 

c)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede befreit den Bürgermeister von den Beschränkungen des § 181 BGB in Hinsicht auf die Erteilung einer (Unter-) Vollmacht und ermächtigt ihn entsprechende (Unter-) Vollmachten zu erteilen. Der Rat übernimmt die Zuständigkeit hierfür aufgrund Vorbehaltsentscheidungen nach § 58, Absatz 3, Satz 1 NKomVG

 

  


Bürgermeister Pieper erläutert die Beratungsvorlage und weist insbesondere darauf hin, dass eine Beteiligung langfristig zu einer Entlastung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes führen würde. Das jetzige Beteiligungsangebot sei eine Chance für die Gemeinde, die in der Art zukünftig nicht zu mehr zu erwarten sei. Im Jahr 2013 gab es eine erste Beteiligungsrunde. Im Jahr 2014 konnten in einem Nachzugsverfahren weitere Kommunen einsteigen. Die jetzige Beteiligungsrunde sei die zweite seiner Art.

 

Pieper weist darauf hin, dass die Daten der Beratungsfolge in der Beratungsvorlage geändert werden müsse, da die Zeichnungsfrist für die zweite Beteiligungsrunde auf den 26.10.2018 festgesetzt wurde. Daher wird eine abschließende Entscheidung im Gemeinderat am 01.10.2018 angestrebt.

 

Weden berichtet, dass in seiner Fraktion nicht mehr über die grundsätzliche Entscheidung an der KNN diskutiert worden sei, da diese bereits im Jahr 2013 als positiv bewertet wurde, sondern nur noch über die Konditionen. Die SPD Fraktion werde der Beteiligung zustimmen.

 

Müller-Saathoff erläutert, dass eine Beteiligung an der KNN gleichzeitig ein Mitbestimmungsrecht in der EWE beinhaltet. Dadurch sei die Gemeinde schneller und umfänglicher über Geschehen in dem Konzern informiert. Aus finanzieller Sicht sei eine Beteiligung noch in diesem Haushalt machbar. Die Grünen Fraktion stehe einer weiteren Beteiligung an der KNN positiv gegenüber.

 

Kossendey berichtet, dass sich die Meinung seiner Fraktion zur grundsätzlichen Beteiligung an der KNN nicht verändert habe. Er spricht das direkte Mitbestimmungsrecht  in der EWE an. Die Beteiligung werde von der CDU Fraktion unterstützt werden.

 

Kruse berichtet, dass es bei der Diskussion in seiner Fraktion zu keinem einstimmigen Ergebnis gekommen sei. Die UWG Fraktion werde sich daher bei den Abstimmungen enthalten.

 

Bruns erläutert, dass seine Fraktion, wie bereits in der ersten Beteiligungsrunde in 2013 grundsätzliche Bedenken an der Beteiligung habe. Er nennt dazu drei Gründe. Erstens sei es nach der Meinung seiner Fraktion nicht die Aufgabe der Gemeinde die Finanzierung von privaten Unternehmen zu unterstützen. Zweitens sei ein Risiko mit der Beteiligung verbunden, da die Laufzeiten der Beteiligung und der Zinsbindung genauestens festgelegt seien. Es sei nicht voraussehbar, wie die Finanzierung nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren weiterlaufe oder wie die Höhe der Dividende nach 10 Jahren ausfallen würde. Drittens würden durch die Auszahlung der Dividende von der KNN an die Gemeinden die Bürger als Kunden der EWE durch eventuell höhere Stromkosten belastet werden.

 

Ausschussmitglied Rohde erläutert, dass das Betreiben von Stromnetzen zur Daseinsvorsorge gehört und damit Aufgabe der Gemeinde sei. Diese haben diese Aufgabe an das kommunale Unternehmen „EWE“ abgebeben. Das erste Argument von Bruns könne er somit nicht unterstützen. Zum zweiten Argument erläutert er, dass für die Gemeinde kaum ein Risiko bestehe. Zunächst investiere die Gemeinde eine gewisse Summe und erhalte danach eine Dividende aus der Beteiligung. Ein Verlust der Beteiligung aufgrund einer Insolvenz der EWE sei nicht zu erwarten. Zum dritten Argument von Bruns erläutert Rohde, dass die Nutzungsentgelte der Stromnetze einer der stärksten Regulierungen durch die Bundesnetzagentur unterliegen. Die Argumentation von Bruns halte er somit in Gänze als nicht nachvollziehbar.

 

Auf Nachfrage von Schnörwangen erklärt Pieper, dass am Ende diesen Jahres, bzw. zu Beginn des nächsten Jahres über eine Kreditaufnahme nachgedacht werden solle, wenn sich die Entwicklung des Haushaltes 2018 deutlicher erkennen lasse.

 

Auf Nachfrage von Bruns erläutert Pieper, dass derzeit mit einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren mit gleichzeitiger Zinsbindung kalkuliert werde. Eine längere Kreditlaufzeit mit längerer Zinsbindung würde zu einem höheren Zinssatz führen. Für 20 Jahre Kreditlaufzeit seien dies rund 1,14 % bei einer Zinsbindung von 10 Jahren.   

 

 


Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung ergeht folgende Empfehlung: