Ein Einwohner möchte wissen, warum auf der einen Seite in Borbeck - gegen den Willen der Mehrheit der Anwohner - eine Nachverdichtung mit kleineren Grundstücken und auf der anderen Seite bei der Außenbereichssatzung in Mollberg eine Mindestgröße von 1.000 m² beschlossen wurde.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt, dass es hier um zwei unterschiedliche Sachverhalte gehe. Mollberg liege im Außenbereich. Hier soll eine Außenbereichssatzung erlassen werden. Das Wohngebiet in Borbeck, Holtkamp, liege hingegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und habe bereits einen Siedlungscharakter.

 

Eine Einwohnerin hält dagegen, dass im Bebauungsplan Nr. 146 „Wiefelstede, Feldtange“ ebenfalls keine Nachverdichtung geplant sei, sondern eine Mindestgrundstücksgröße von 900 m² festgesetzt werden soll.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt, dass im Bebauungsplan Nr. 146 wegen der Geruchsimmissionen des landwirtschaftlichen Betriebes und der bestehenden Nutzungsstrukturen ein Dorfgebiet geplant sei. Auch um den Bestand zu sichern sei deshalb eine Mindestgrundstücksgröße vorgesehen.

 

Herr Singmann, Holtkamp 14, möchte wissen, warum das eindeutige Votum einer deutlichen Mehrheit der Anwohner des Holtkamp bei der Entscheidung nicht berücksichtigt wurde. Das Anliegen der Anwohner sei weder rechtswidrig noch unmoralisch. Nach dieser Entscheidung habe er die Lust zur Teilnahme am politischen Leben verloren.

 

Ausschussvorsitzender Nacke erklärt, dass jedes einzelne Ausschussmitglied seine Entscheidung nach Abwägung der unterschiedlichen Interessen getroffen habe. Man habe sich hierbei unter anderem die Frage gestellt, inwieweit die Meinung der Mehrheit das Interesse einzelner einschränken dürfe. Es seien viele Einzelgespräche mit Betroffenen geführt worden. Man habe sich die Entscheidung also nicht leicht gemacht.