Auf Anfrage von Ausschussmitglied Schnörwangen erklärt FBL Siemen, dass die Messungen in den gewichtsbeschränkten Straßen von der Polizei durchgeführt wurden. Bei der Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung für gewichtsbeschränkte Straßen auf 30 km/h sei seinerzeit beschlossen worden, die Einhaltung überprüfen zu lassen. Die Gemeinde habe keinen entsprechenden Auftrag erteilt und könne dies auch gar nicht. Die Zuständigkeit liege hier beim Landkreis.