Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. (Tennisabteilung) zur Beschaffung einer Ballwurfmaschine gem. § 5 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 966,33 € (Drittelförderung) zu gewähren.

 

 


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: