Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Kulturförderungsrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede zum 01.01.2019.

 

 


Fachbereichsleiter Aukskel nimmt Bezug auf die Beratungsvorlage und erklärt, dass der Antrag des Orchesters Mediante e.V. aus zwei Teilen bestünde. Zum einen sei eine Gleichbehandlung zwischen den Chören und den Spielmannszügen/Orchestern gewünscht und zum anderen wird eine allgemeine Erhöhung der Pauschalzuschüsse beantragt. Die Verwaltung spricht sich für eine Angleichung der Pauschalen (Chöre/Orchester/Spielmannszüge) aus, da auch das Orchester Mediante und der Spielmannszug Wiefelstede über eine entsprechende Vereinsinventarversicherung verfügen. Eine allgemeine Erhöhung der Kulturförderung hingegen sehe die Verwaltung eher kritisch, zumal die Gemeinde Wiefelstede in Bezug auf diese freiwilligen Leistungen im Vergleich zu den anderen Ammerland-Gemeinden positiv dastehe.

 

Ausschussmitglied Geerdes spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

 

Ausschussmitglied Becker gibt zu Bedenken, dass ein Orchester bereits mit 4 Personen gegründet werden könnte und somit auch nicht gemeinnützige Vereine – in dem vorgelegten Fassungsentwurf – in den Genuss einer Förderung kommen könnten. Er spreche sich für die Ergänzung in § 5 Absatz 3 mit dem Zusatz „Die selbstständigen gemeinnützigen Musikkapellen….“ aus.

 

Eine grundsätzliche Zuschusserhöhung (Pauschalen in den Kulturförderungsrichtlinien) wünscht sich hingegen Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff. Ausschussmitglied Niemeier stellt dar, dass dann die Verhältnismäßigkeit zu den Sportförderungsrichtlinien nicht mehr gegeben sei. Bürgermeister Pieper verweist auf die Eingangs geführten Erläuterungen des Fachbereichsleiters Aukskel. Die Gemeinde Wiefelstede schneidet im Vergleich zu den Ammerland-Gemeinden und den Gemeinden im näheren Umfeld in Bezug auf die freiwilligen Leistungen sehr gut ab. Außerdem werden höhere Kosten der Vereine in der Regel mit 1/3 der Gesamtkosten bezuschusst, so dass sowohl die Kultur-, als auch die Sportförderungsrichtlinien, als ausgewogen bezeichnet werden können.

 

Ausschussmitglied Becker verweist im Rahmen der noch anzupassenden Kulturförderungsrichtlinie auf die Richtlinie des Landkreises Ammerland. Evtl. könnte der dort genannte Passus „Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt unter der Voraussetzung, dass sich der Verein in die örtliche Gemeinschaft durch Auftritte einbringt“ in die Kulturförderungsrichtlinie einfließen.

 

 


Es ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat: