Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Öffnungszeiten des Swemmbades beizubehalten.

 

 


Ausschussmitglied Weden führt zunächst die Inhalte des Antrags der SPD-Fraktion vom 26.04.2018 auf. Er bemerkt kritisch, dass der Antrag erst jetzt behandelt werde und seiner Auffassung nach auch im Finanzausschuss hätte beraten werden können. Die Beratungsvorlage sei lediglich auf finanzielle Kriterien aufgebaut; auf den eigentlichen Antrag wurde inhaltlich nicht besonders eingegangen. An die SPD-Fraktion wurden kritische Anmerkungen der Einwohner/-innen hinsichtlich der Öffnungstage herangetragen, so dass der Antrag auf wohlwollende Beratung gestellt wurde. Er stellt dar, dass mit dem Antrag keine ultimative Forderung gestellt werde, vielmehr sollen die Bäder der Gemeinde als „Dienstleistungszentren“ gesehen werden. Neben den fehlenden Öffnungszeiten in der Revisionszeit (01.05.-14.05. / 01.09.-14.09., hier sind noch technische Rahmenbedingungen zu schaffen) und Grundreinigungszeiten (montags und freitags von 08.00 Uhr – 10.00 Uhr) werden noch kritischer die Öffnungszeiten in Verbindung mit Feiertagen gesehen. So stellt er einen möglichen Ablauf einer Familie an einem Weihnachtstag dar, die sich wünschen würden, dass die Einrichtung „Hallenbad“ zumindest am 2. Weihnachtstag geöffnet hätte. Er befürworte die Öffnung des Swemmbades am Ostersonntag und am 2. Weihnachtstag – auch mit Blick in die Tourismusbranche/MVKK – mit entsprechenden Ausgleichsregelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Hinsichtlich einer möglichen Beratung im Finanzausschuss unterstreicht Ausschussmitglied Bruns die Worte seines Vorredners. Er sehe insbesondere bei einer Hallenbadöffnung an weiteren Feiertagen die zusätzlichen Personalkosten, die es dann zu finanzieren gilt. Er könne sich lediglich versuchsweise die Öffnung an weiteren Feiertagen für 2019 vorstellen, um dann die Resonanz abzuwarten.

 

Ausschussmitglied Weden übt Kritik an der einseitigen Sichtweise aus. Es sollten Kompromissmöglichkeiten geschaffen werden, letztendlich konnten so auch in Neuenkruge zusätzliche Öffnungszeiten geschaffen werden. Er wünsche sich zumindest einen zusätzlichen Öffnungstag an einem Feiertag (Ostersonntag oder 2. Weihnachtstag) und dieses über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren, um vergleichbares Zahlenmaterial gewinnen zu können.

 

Bürgermeister Pieper kann die Wünsche nach zusätzlichen Öffnungstagen an Feiertagen durchaus nachvollziehen. Er stellt dar, dass die Verwaltung in ihrer Beratungsvorlage durchaus nicht nur die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt hat, sondern u. a. auch auf die Besucherzahlen eingegangen ist. Auch wurden früher bestehende Öffnungstage nicht leichtfertig geschlossen. Feststellbar ist darüber hinaus, dass derartige Anfragen nach zusätzlichen Öffnungstagen weder im Schwimmbad, noch bei der Verwaltung angekommen sind. Sollte der Ausschuss heute vorschlagen, weitere Öffnungstage an Feiertagen zuzulassen, sollten diese versuchsweise eingeführt werden (beispielhaft bei unter 100 Besuchern wird der Feiertag wieder geschlossen).

 

Auf Anfrage durch Ausschussmitglied Niemeier teilt Fachbereichsleiter Aukskel mit, dass sich die Personaldecke bereits am Limit befinde.

 

Ausschussmitglied Claußen tut sich schwer damit, für weitere Öffnungszeiten zusätzliches Personal einstellen zu müssen. Er bezieht sich auf den Wortbeitrag von Herrn Weden hinsichtlich der fehlenden Öffnungszeit in der Revisionszeit. Hier wäre von Interesse, welche Kosten für eine technische Umrüstung für einen Ganzjahresbetrieb entstehen würden und wie dieses finanzierbar wäre.

 

Auch Ausschussmitglied Stolle bittet die Nutzung des Swemmbades durch zusätzliche Öffnungstage zu unterstützen (zumindest der Ostersonntag).

 

In Ergänzung der Beratungsvorlage erwähnt Fachbereichsleiter Aukskel, dass in 2018 das Swemmbad am Pfingstsonntag (238 Besucher), Pfingstmontag (433 Besucher) und am Tag der Deutschen Einheit (73 Besucher) geöffnet hatte.

 

Ausschussmitglied Becker erwähnt, dass der geschilderte „Weihnachtsverlauf“ für ihn und seine Familie so nicht stattfindet und ihm auch keine Familie bekannt sei, die unbedingt den 2. Weihnachtstag zum Schwimmen nutzen müsse. Aus der Beratungsvorlage gehe klar hervor, dass mit einer weiteren Öffnung an Feiertagen die Personaldecke ergänzt werden müsse und weitere Personalkosten entstünden. Für ihn stehen die Arbeitsnehmer eher im Mittelpunkt, die dann auch Weihnachten arbeiten müssten, so dass er in Abwägung eine Notwendigkeit zur weiteren Öffnung des Swemmbades nicht erkenne.

 

Ausschussvorsitzender Müller-Saathoff könnte sich vorstellen, dass in einigen Familien die Kinder an Feiertagen „untergebracht“ werden müssen. Möglicher Weise könnte auch eine Kooperation mit dem Hallenbad Rastede in Betracht gezogen werden.

 

Gegen die Öffnung des Swemmbades an weiteren Feiertagen – auch Versuchsweise – spricht sich auch Ausschussmitglied Schnörwangen aus. Für sie sei wichtiger, dass weiterhin das hervorragend durchgeführte Schulschwimmen sowie die Schwimmkurse/Fitnesskurse betreut und angeboten werden können. Letztendlich müsse auch die Frage gestellt werden, ob die Gemeinde alle Einrichtungen „rund um die Uhr“ zur Verfügung stellen müsse.

 

Ausschussmitglied Weden teilt nochmals mit, dass der Wunsch auf zusätzliche Öffnungszeiten an Feiertagen an die SPD-Fraktion herangetragen wurde und die dargestellte Weihnachtssituation nur eine Variante von verschiedenen Weihnachtsabläufen darstelle. Positiv betrachtet wäre es doch wünschenswert, wenn die Gemeinde gegenüber anderen Gemeinden ihr Bad geöffnet hätte. Darüber hinaus würden Arbeitszeitkonten bestehen, welche entsprechend genutzt werden könnten, betont Ausschussmitglied Weden abschließend.

 

Fachbereichsleiter Aukskel erwähnt, dass auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ein Familienleben hätten und grundsätzlich die Feiertage auch „heilig“ (arbeitsbefreit) sind. Zudem haben durchschnittlich 250 Besucher das Swemmbad aufgesucht, an Feiertagen – insbesondere an zusammenhängenden Feiertagen oder Brückentagen – waren es deutlich weniger Besucher, betont er. Die jeweiligen Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Bädern befinden sich zudem am oberen Limit, so dass insbesondere in den Sommermonaten sehr viele Mehrarbeitsstunden/Überstunden geleistet werden, die es in den Wintermonaten wieder abzubauen gilt.

 

 

 

 


Bei 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ergeht folgender Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: