Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Antrag des Diakonisches Werkes Wiefelstede e.V. teilweise zuzustimmen. Die Kosten, die für die Eingruppierung der Erzieherinnen auf Zweitkraftstellen im TVöD SuE 8a in den Außenstellen Gristede und Spohle anfallen, werden innerhalb der Haushaltsplanungen und Jahresrechnungen akzeptiert.

 

Dem Antrag des Vereins für Kinder e.V. wird ebenfalls zugestimmt. Die Kosten der Eingruppierung von Erzieherinnen, die nicht als Erstkraft eingesetzt sind, im TVöD SuE 8 a werden innerhalb der Haushaltsplanungen und Jahresrechnungen akzeptiert.

 

Die Träger sind darauf hinzuweisen, dass bei Neueinstellungen bzw. Neubesetzungen dieser Stellen möglichst Fachkräfte mit Sozialassistenten-Ausbildung zu berücksichtigen sind.

 

 


 

Auf Anfrage des Ausschussmitgliedes Kuck weist Frau Lemp auf die Besonderheit der Eingruppigkeit in den Außengruppen Gristede und Spohle hin. Dies führe dazu, dass die Erstkraft und die Zweitkraft identische Tätigkeiten ausüben. Das müsse auch zu einem gleichen Verdienst führen, wenn die persönlichen Voraussetzungen (Erzieherin auf Zweitkraftstellen) stimmen. Die jeweiligen Eingruppierungen haben mit konkreten Tätigkeiten zu tun. Wenn Dienstanweisungen (wie die der Kindertagesstätten der ev. Kirche) unterschiedliche Tätigkeiten ausweisen, müssen die Mitarbeiter danach handeln und werden demzufolge auch unterschiedlich bezahlt.

 

Sodann ergeht bei 8 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss: