a)         Gem. § 6 des Nds. Straßengesetztes (NStrG), zuletzt geändert am 20.06.2018, werden mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück ______ der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Lüttje Padd“ und ist an die „Ofenerfelder Straße“ angebunden.

 

b)        Gem. § 6 des Nds. Straßengesetztes (NStrG), zuletzt geändert am 20.06.2018, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 84/11, 84/7 und 83/3  der Flur 49 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Herrenhauser Straße“ und ist an die „Rosenberger Straße (K 107)“ angebunden.

 

  

 


 

Eingangs wird der Sachstand durch VA Schröder erläutert.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Claußen, warum die Wegeflurstückbezeichnung für den „Lüttje Padd“ fehlt antwortet Stv. FBL Quathamer, dass die Vermessung am heutigen Tag stattgefunden hat und die Wegeflurstücksbezeichnung spätestens zur Sitzung des Verwaltungsausschusses nachgetragen wird.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.