Sitzung: 06.11.2018 Straßen- und Verkehrsausschuss
Vorlage: B/1199/2018
a) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetztes (NStrG), zuletzt geändert am 20.06.2018, werden
mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück ______ der Flur 41 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die
Bezeichnung „Lüttje Padd“ und ist an die „Ofenerfelder Straße“ angebunden.
b) Gem.
§ 6 des Nds. Straßengesetztes (NStrG), zuletzt geändert am 20.06.2018, werden
mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 84/11, 84/7 und 83/3 der Flur 49 für den öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Herrenhauser Straße“
und ist an die „Rosenberger Straße (K 107)“ angebunden.
Eingangs wird der
Sachstand durch VA Schröder erläutert.
Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Claußen, warum die Wegeflurstückbezeichnung für den „Lüttje
Padd“ fehlt antwortet Stv. FBL Quathamer, dass die Vermessung am heutigen Tag
stattgefunden hat und die Wegeflurstücksbezeichnung spätestens zur Sitzung des
Verwaltungsausschusses nachgetragen wird.
Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.