Der Verwaltungsausschuss stimmt der vorgelegten Ausbauplanung in den Jahren 2019 bis 2022 zu und beauftragt die Verwaltung diese in einer Anliegerversammlung Anfang 2019 vorzustellen. Der Verbindungsweg zwischen der Mühlenstraße und der Rosenstraße ist gänzlich mit in die Planung aufzunehmen und zu sanieren.

 


 

Ausschussvorsitzender Claußen übergibt das Wort an Herrn Dipl. Ing. Klockgether, der die Planung ausführlich anhand von Plänen erläutert.

 

Nach Aussage von Herrn Klockgether können bei der Asphaltbauweise gegenüber der Pflasterbauweise  rd. 5% der Kosten eingespart werden.

 

Herr Klockgether erklärt, dass die vorhandenen Versorgungsleitungen  überwiegend  im Bereich der geplanten Pflasternebenanlage liegen, sodass Aufgrabungen der Versorger zu einem späteren Zeitpunkt keine Probleme darstellen werden.

Probleme mache die Wasserversorgungsleitung des OOWV, die zum  größten Teil in der geplanten Asphaltfahrbahn liegen werde. Hier würden eventuelle Unterhaltungsarbeiten des OOWV dazu führen, dass die neu hergestellte Asphaltfahrbahn aufgebrochen werde muss und Nachhinein ein Asphalt-Flickenteppich auf der neuen Fahrbahn zurückbleiben werde.

 

Herr Klockgether teilt mit, dass nach Aussage des OOWV die Leitung aus den 60er Jahren aber noch voll funktionsfähig sein soll und aus wirtschaftlichen Gründen nicht erneuert und in den geplanten Gehwegbereich verlegt werden soll.

 

Herr Klockgether führt weiterhin aus, dass die EWE-Wasser GmbH den Schmutzwasserkanal mit einer Kamera befahren und begutachtet hat und letztendlich zum Entschluss gekommen ist, dass der Schmutzwasserkanal ebenfalls nicht erneuert werden soll. Einzelne Reparaturarbeiten können hier mit sogenannten „Inlinern“ (innenliegende Rohrsanierung) behoben werden.

 

Der Regenwasserkanal entspricht nach Aussage von Herrn Klockgether nicht mehr den heutigen hydraulischen Anforderungen und weist zahlreiche Schäden auf.

 

Ausschussvorsitzender Claußen erkundigt sich bei Herrn Klockgether, warum der Verbindungsweg von der Mühlenstraße zur Rosenstraße nur zur Hälfte mit in die Planung einbezogen wurde. Dieser Verbindungsweg werde von einer Vielzahl von Anwohnern genutzt um in den Ort zu gelangen und weist keinen guten Zustand auf.

 

Ausschussmitglied Hellmers erkundigt sich bei Herrn Klockgether nach den derzeitigen preislichen Unterschieden zwischen einer Asphalt- u. Pflasterbauweise.

 

Herr Klockgether erklärt, dass der derzeitige Verlegpreis von Pflastersteinen bei rd.  29,00 €/m² liegt und der Preis für den Asphalteinbau bei rd. 20,00 €/m² liege. Er führt weiter an, dass dies keine verlässliche Aussage darstellt, da sich die Preise für Baumaterialen auf Grund der derzeit boomenden Bauwirtschaft ständig ändern.

 

Ausschussmitglied Helm fragt nach ob der Schmutzwasserkanal noch ausreiche, da der Regenwasserkanal den hydraulischen Anforderungen nicht mehr entspricht.

 

Herr Klockgether bejaht dies. Die EWE-Wasser GmbH hat den Schmutzwasserkanal genauestens überprüft.     

 

Für Ausschussmitglied Würdemann stellt sich die Frage, ob der Schmutzwasserkanal auch in 10 Jahren noch halten werde.

 

Herr Klockgether erläutert, dass sich die sogenannten „Inliner“ im Grunde zu einem eigenen neuen statisch tragenden Rohr im inneren des Schmutzwasserkanals ausbilden.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schröder, ob der Regenwasserkanal wegen der Schäden oder der hydraulischen Bemessung ausgewechselt werden muss antwortet Herr Klockgether, dass beides Gründe dafür sind aber hauptsächlich die hydraulische Bemessung.

 

Ebenso erkundigt sich Ausschussmitglied Schröder nach dem geplanten Ausschreibungsablauf, ob die gesamte Maßnahme oder nur Bauabschnittsweise ausgeschrieben werden soll.

 

Herr Klockgether führt aus, dass die Ausschreibung Bauabschnittsweise erfolgen soll, da es vergaberechtlich nicht zulässig ist, speziell in diesem Fall, Firmen vier Jahre an Preise zu binden, die von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken. Die Vergangenen Jahre haben diese extreme Preisentwicklung deutlich gezeigt.

 

Ausschussmitglied Schröder hält die Aussagen von Herrn Klockgether für falsch und bittet darum, dies zu protokollieren.

 

Ausschussmitglied Thom hat die Vermutung, dass die rot gepflasterten Nebenanlagen von PKW als Parkfläche benutzt werden.

 

Herr Klockgether erklärt, dass dies aufgrund der fehlenden Hochbordanlage wegen der geringen Straßenbreite nicht verhindert werden könne.

 

Ausschussmitglied Schnörwangen erkundigt sich nach den Materialien der Schmutz- u. Regenwasserkanäle.

 

Herr Klockgether erklärt, dass Regenwasserkanäle überwiegend in Betonbauweise hergestellt werden. Die Schmutzwasserkanäle hingegen werden zu 90 % in Kunststoff und verschwindend gering in Steinzeugbauweise hergestellt werden.

 

Ausschussmitglied Würdemann merkt an, dass man bei einer jährlichen bauabschnittsweisen Ausschreibung  die Gesamtkosten noch nicht voraussehen kann.

 

Ausschussmitglied Schröder macht den Vorschlag alternativ Positionen auszuschreiben oder zwei parallel laufende Ausschreibungen (Asphalt und Pflasterbauweise) auf den Weg zu bringen.

 

Herr Klockgether merkt an, dass die vergaberechtlich nicht erlaubt sei. Ein Auftraggeber muss sich im Voraus im Klaren sein, was er ausschreiben möchte. Ebenfalls würde eine parallel laufende Ausschreibung mit verschiedenen Bauweisen eine Ausschreibung zur Markterkundung umfunktionieren, was ebenfalls vergaberechtlich nicht erlaubt sei.

 

Bürgermeister Pieper erklärt, dass eine Ausschreibung mit der Absicht einer Auftragsvergabe auf den Weg gebracht wird und dies bei zwei verschiedenen Bauweisen nicht geht.

 

Ausschussvorsitzender Claußen beantragt den Verbindungsweg zwischen der Mühlenstraße und der Rosenstraße gänzlich in die Planung mit aufzunehmen und zu sanieren.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.