Der Gemeinderat beschließt die Eiziehung der Wegefläche der Gemeindestraße „Schollkamp“ (Flurstück 225 der Flur 20) gem. § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.

 

 

  

 


  

Eingangs wird der Sachstand durch VA Schröder erläutert.

 

Ausschussmitglied Würdemann teilt den anwesenden Zuschauern mit, dass es sich hierbei um eine alte Zufahrt zu einem ehemaligen Spielplatz handelt und nun eine Zufahrt zum Regenrückhaltebecken darstellt. Die Gemeinde Wiefelstede wird auch weiterhin ein Überwegungsrecht behalten.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.