Gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes in der Fassung vom 24.09.1980 zuletzt geändert am 20.06.2018, wird mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 11/59 der Flur 14 für den öffentlichen Verkehr als Geh- und Radweg gewidmet. Der Weg ist an die Gemeindestraße „Thienkamp“ angebunden und hat eine Gesamtgröße von 138 m².

 

 

 

  

 


  

Eingangs wird der Sachverhalt durch VA Schröder erläutert.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.