a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede den Bebauungsplan Nr. 58 II „Wiefelstede-Nuttel, Nutteler Weg - Erweiterung“; gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, stellt anhand der in der Anlage beigefügten Präsentation die Ergebnisse aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abwägungsvorschläge vor. Es habe sich herausgestellt, dass es sich bei dem Graben um ein Verbandsgewässer handele, so dass ein Räumstreifen freigehalten werden müsse. Die ursprünglich geplante Grabenaufweitung werde jedoch nicht mehr benötigt. Ein Entwässerungskonzept sei nicht notwendig.

 

Es ergeht einstimmig folgender Beschlussvorschlag: