a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Borbeck, Holtkamp" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Statt einer möglichen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 habe man lediglich eine GRZ von 0,3 vorgesehen. Die Örtlichen Bauvorschriften aus dem Ursprungsbebauungsplan habe man teilweise übernommen und modifiziert, um eine verträgliche Nachverdichtung zu erreichen. Gemäß Stellungnahme des Nds. Landesamtes für Denkmalpflege bedürfen zukünftige Bauvorhaben im Plangebiet einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Aus Sicht des Naturschutzes gebe es keine Einwände gegen die Planung.

 

Ausschussmitglied Teusner spricht sich grundsätzlich für Nachverdichtungen aus. In diesem Fall werde diese aber von 80 % der betroffenen Anwohner abgelehnt. Der Bedarf an Wohnbauflächen in Borbeck werde außerdem durch die Erweiterung des Baugebietes an der Holtwiese befriedigt. Er kritisiert scharf, dass die Stellungnahmen der Anwohner nicht in der Abwägung berücksichtigt worden sind. So etwas gehöre sich nicht.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass während der öffentlichen Auslegung keine privaten Stellungnahmen eingegangen sind. Die vorher eingegangenen negativen Stellungnahmen seien den Gremien vor der Entscheidung über die Fortführung des Bauleitplanverfahrens bekanntgemacht worden.

 

Ausschussmitglied Bruns sieht in der Nachverdichtung einen Anfang. Weitere Gebiete könnten folgen. Die Bebauung erfolge auf freiwilliger Basis. Die jetzigen Gegner würden zu einem späteren Zeitpunkt eventuell eine andere Meinung zu der Planung haben. Es handele sich hier um eine Grundsatzentscheidung, die sich ausdrücklich nicht gegen die Anwohner richte.

 

Frau Abel schlägt vor, die Begründung um einen Hinweis auf die im Vorfeld der Planung eingegangenen negativen Stellungnahmen der Anwohner zu ergänzen.

 

Bei 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung ergeht anschließend mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: