a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die Aufstellung des Außenbereichssatzung "Mollberg, Mollberger Weg"  gemäß § 35 Absatz 6 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

 


 

Frau Abel, NWP, erläutert die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation. Die Aufstellung der Außenbereichssatzung erfolge in einem einstufigen Verfahren. Es handele sich hier nicht um eine verbindliche Bauleitplanung, so dass die konkreten Regelungen im Baugenehmigungsverfahren zu treffen seien. Auch in diesem Fall rechne das Landesamt für Denkmalpflege mit archäologischen Funden. Der übliche Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden reiche somit nicht aus. Der von der Denkmalbehörde formulierte Hinweis auf den denkmalrechtlichen Genehmigungsbedarf für sämtliche Erdarbeiten wurde in die Planunterlage aufgenommen. Empfohlen werde die Prospektion aller Grundstücke in einem Zug, um Zeit und Kosten zu sparen. Der BUND habe sich gegen die Planung im Außenbereich und für eine Beschränkung auf die Ortslagen in Wiefelstede und Metjendorf ausgesprochen. Das Regionale Raumordnungsprogramm führe jedoch aus, dass sich die Siedlungsentwicklung nicht auf die Grundzentren beschränken soll sondern für den Bedarf der örtlichen Bevölkerung auch in den dörflichen Orten erfolgen darf. Der Wallheckenschutz werde durch die Außenbereichssatzung nicht außer Kraft gesetzt.

 

FBL Siemen erklärt, dass er in der vergangenen Woche ein Gespräch mit den betroffenen Grundstückseigentümern geführt habe. Hierbei wurden die Knackpunkte (Infrastrukturzuschlag, Erschließung, die erforderliche Prospektion und die Abwasserbeseitigung) und die damit verbundenen Kosten erläutert und besprochen. Spätestens bis zur Bekanntmachung der Satzung sollen hierzu Verträge unterzeichnet werden. Die Anregung der Denkmalbehörde, eine gemeinsame Prospektion durchzuführen, wurde ebenfalls besprochen. Im Unterschied zu Borbeck sei in Mollberg aktuell noch keine archäologische Ausgrabung durchzuführen. Zunächst seien ca. 10 % der Grundstücksflächen zu untersuchen. Dies sei deutlich günstiger. Das Risiko einer später eventuell erforderlichen Ausgrabung müssten die Grundstückseigentümer tragen. Zu diesem Thema werde noch ein weiteres Gespräch stattfinden, er sei aber zuversichtlich, eine verbindliche Regelung mit den Grundstückseigentümern zu erreichen. Vorteile für die Grundstückseigentümer seien naturgemäß mit Forderungen verbunden.

 

Ausschussmitglied Weden zeigt sich von der Denkmalproblematik an dieser Stelle der Gemeinde überrascht. Er verweist auf das Wohnbauflächenentwicklungskonzept, wonach 80 % des Bedarfs in den Grundzentren und 20 % durch Abrundungen in den Bauerschaften im Außenbereich gedeckt werden sollen. Eine Siedlungsentwicklung in Mollberg sei allerdings neu und würde die Landwirtschaft weiter einschränken. Bei der jetzigen Planung handele es sich aber um die kleinste Lösung, die vom Landkreis Ammerland akzeptiert werde, mit der zwei bestehende Gewerbebetriebe eine Entwicklungsmöglichkeit bekommen könnten. Außerdem werde eine auf Rasteder Seite bereits vorhandene Wohnbebauung lediglich fortgeführt. Auch wenn zunächst Bedenken vorhanden waren, werde man der Planung letztendlich zustimmen.

 

Ausschussmitglied Bruns sieht ebenfalls eine sanfte Fortführung der auf Rasteder Seite bereits vorhandenen Bebauung und eine Chance für junge Familien durch die bisher nördlichste Wohnbauplanung in der Gemeinde. Der Norden sollte bei der Siedlungsentwicklung nicht abgehängt werden. Er werde der Planung daher zustimmen.

 

Ausschussmitglied Teusner hält eine Versiegelung im Außenbereich für nicht sinnvoll. Die überplante Fläche habe eine Größe wie die Siedlung am Rosenkamp, die Grundstücke seien jedoch deutlich größer. Die jetzige Planung sei somit nicht moderat stehe zum Flächenverbrauch in keinem Verhältnis. Er werde daher nicht zustimmen.

 

FBL Siemen weist darauf hin, dass der Planbereich zwar ähnlich groß, die Baufenster in Mollberg jedoch deutlich kleiner und hier außerdem keine neuen Erschließungsstraßen notwendig seien.

 

Ausschussmitglied Schröder erinnert daran, dass der Ursprung der Planung in den Anstrengungen lag, dem Tischlereibetrieb zu helfen. Eine andere Lösung sei mit dem Landkreis nicht möglich. Zu befürchten sei, dass der Betrieb ansonsten schließen müsse.

 

Bei 1 Nein-Stimme ergeht mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: