Bürgermeister Pieper weist darauf hin, dass neue hinzugewählte Mitglieder jeweils auf die Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG, insbesondere auf die Verschwiegenheitspflicht, verpflichtet werden müssen. Aufgrund dieser Vorgabe verpflichtet der Bürgermeister das hinzugewählte Mitglied Joyce Burmann (Schülervertreterin) und händigt dieser die entsprechenden Rechtsvorschriften aus. Die Verpflichtung wird per Handschlag besiegelt.