Ausschussmitglied Schröder erklärt, dass er als Rechtsanwalt die Interessen der Wiefelsteder Naturwärme und Strom GmbH & Co. KG vertrete und daher nicht mit abstimmen werde. Er verweist auf die von ihm vor der Sitzung verteilte, dem Protokoll als Anlage beigefügt Tischvorlage und geht kurz auf die Historie der Biogasanlage in Hassel ein. Diese sei seinerzeit zu groß gebaut worden. Herr Schellstede habe die Anlage übernommen und trage nun ein hohes Risiko. Es handele sich hier um eine grüne Energiequelle von der auch die Gemeinde monetär profitiere. Durch ein weiteres BHKW in der Nähe der Kirchstraße könnten der Kindergarten und die beiden Rathäuser kostengünstig mit Wärme versorgt werden. Voraussetzung für das Vorhaben sei ein eigenständiger EEG-rechtlicher Vergütungsanspruch für das zusätzliche BHKW. Nach schwierigen Verhandlungen habe die EWE vor ein paar Tagen hierzu ein positives Signal gesendet. Die bisher landwirtschaftlich genehmigte Biogasanlage müsse nun in eine gewerbliche umgewandelt werden. Nach Rücksprache mit dem Landkreis sei dies nur mit einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan möglich. Ihm sei bewusst, dass Biogasanlagen wegen des durch Monokulturen verursachten Insektensterbens durchaus kritisch gesehen werden. Hier könne jedoch die Abwärme sinnvoll genutzt werden. Außerdem verfüge Herr Schellstede bereits über die notwendigen Flächen. Die Biogasanlage werde mit Gülle, Gras und Mais und im Bedarfsfall auch mit Substrat betrieben, das von der Raiffeisengenossenschaft in Jaderberg bezogen werde. Verbindlich geplant sei das Anlegen einer 4 ha großen Blumenwiese. Ziel sei es, die vorhandenen Kapazitäten der Biogasanlage auszuschöpfen. Mit den heute vorgetragenen Informationen möchte er lediglich die Diskussion eröffnen. Geplant sei, die Ratsmitglieder zu einer Betriebsbesichtigung einzuladen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Bruns erklärt Ausschussmitglied Schröder, das der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Voraussetzung für die Gewährleistung der EEG-Vergütung sei. An der Anlage selbst würden keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Bruns fragt nach dem Flächenbedarf der Biogasanlage.

 

Ausschussmitglied Schröder weist darauf hin, dass der Flächenbedarf erntebedingt variiere und der Bedarf daher besser über Tonnen definiert werden könne.

 

Ausschussmitglied Bruns zeigt sich skeptisch und erinnert daran, dass Biogasanlagen ursprünglich zu 100 % mit Gülle betrieben werden sollten.

 

Ausschussmitglied Weden weist darauf hin, dass in der heutigen Sitzung nur erste Informationen zur Kenntnis genommen und noch keine Diskussion geführt werden sollten. Man sollte sich die Anlage vor Ort einmal ansehen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt BM Pieper, dass mit der Verwaltung bisher noch keine Gespräche über die Abnahme der Wärme sondern lediglich über den eventuellen Standort des BHKW geführt worden seien.

 

Hinzugewähltes Mitglied Sander berichtet, dass die mehrjährige Wildblumenwiese bereits in Mollberg angelegt wurde. Die Fläche werde weiterhin landwirtschaftlich genutzt, jedoch ohne den Einsatz von Unkrautvernichter. Die Wildblumen würden Stickstoff binden. Dieser sei wichtig für den Ertrag. Geerntet werde einmal im Jahr. Leider werde diese Form der Landwirtschaft, obwohl sie eine Superidee sei, nicht bezuschusst. Der Ertrag sei geringer als beim Maisanbau. Er verweist jedoch auf die positiven Effekte auf den Insektenbestand und den Niederwildbesatz sowie auf die Stickstoffbindung. Die Kultur stehe 5 Jahre und werde danach erneuert. Dass Saatgut komme aus Deutschland. Er schlägt vor, auch diese Fläche zu besichtigen.