Aukskel erläutert den Sachverhalt anhand der Beratungsvorlage. Es wurde eine zentrale Vergabestelle im Juli 2017 eingerichtet und besetzt. Ziel einer zentralen Vergabestelle sei die Kompetenzbündelung, sowie das ordnungsgemäße und rechtssichere Vergabeverfahren. Durch die Vorberatung/ Entscheidung von Vergaben in den Gremien würden erhebliche Zeitverluste eintreten. Die Zuständigkeit für Vergabe solle daher an den Bürgermeister übertragen werden, sofern die Vergabe sich im Rahmen eines Maßnahmebeschlusses der zuständigen Gremien bewegt. Aukskel betont, dass es sich um die Zuschlagserteilung handle und nicht um die Maßnahmenerteilung.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kruse erläutert Pieper, dass die Gremien über die Vergaben in Kenntnis gesetzt werden. Sollten Kostenrahmen überschritten werden seien die Aufträge zu erteilen oder die Ausschreibung aufzuheben. Die Gremien seien dann entsprechend zu beteiligen.

 

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Schröder erläutert Pieper, dass durch Beteiligung der Vergabestelle und des zuständigen Fachdienstes das Vier-Augen-Prinzip gewahrt sei und zusätzlich ggfs. das RPA für die Kontrolle zuständig sei. 

 

Ausschussmitglied Müller-Saathoff merkt an, dass über die Vergabe ohnehin kaum ein Entscheidungsspielraum bestehe, da in der Regel der günstigste Anbieter zu nehmen sei.

 

Schröder merkte an, dass unter §3a Abs. 1 f die freihändige Vergabe hinzuzufügen sei, da diese nicht mit in der Satzung enthalten sei.

Folgendes wird der Satzung unter §3a Abs. 1 f ergänzt:

f)          Die Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen bis zu einem Wert von 25.000,00 EUR – freihändige Vergaben - im Rahmen der nach dem Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel und unter Beachtung der einschlägigen Vergabevorschriften.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Rohde bestätigt FBL Aukskel, dass dauerhaft auch Teile der freihändigen Vergaben über die Vergabestelle abgewickelt werden könnten.

 

Einstimmig ergeht folgende Beschlussempfehlung:

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede.