Sitzung: 03.12.2018 Finanzausschuss
Vorlage: B/1246/2018
Bürgermeister Pieper erläutert, dass der Gebührenüberschuss bei der Fäkalschlammbeseitigung abgebaut sei. Der Abbau des Überschusses habe in den vergangen Jahren zu einer Reduzierung der Gebühren geführt. Die Gebühren seien daher nunmehr wieder anzuheben.
Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Kossendey erläutert Aukskel, dass die Gebühren kostendeckend kalkuliert seien, jedoch auch eine neue Ausschreibung der Fäkalschlammbeseitigung zur Gebührenanpassung geführt habe.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht einstimmig folgende Empfehlung:
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,
a) aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 die
Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 26,44 Euro auf neu 40,35
Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus
Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 19,02 Euro
auf neu 21,35 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab
01.01.2019 festzusetzen;
b) die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am
03.12.2018 beigefügte 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren
für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen
(Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).