Pieper erläutert, dass einige Grundstücke in die Straßenreinigungsverordnung mit aufzunehmen seien.

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Müller-Saathoff erklärt Pieper, dass die maschinelle Straßenreinigung nur bei Straßen mit Hochbordanlagen erfolge. Außerdem erklärt Pieper, dass einige Bürger keine maschinelle Straßenreinigung wollen. Bei diesen Straßen seien die Einwohner selbst für die Reinigung zuständig. 

 

Auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Schnörwangen erklärt Aukskel, dass die Ausschreibung der maschinellen Straßenreinigung durch den Fachbereich III - Bauen und Planen - vorgenommen würde. Ausschussmitglied Schnörwangen bittet um Klärung der fehlenden Hausnummern und warum diese Straßen hinzugefügt wurden.

 

Pieper weist außerdem darauf hin, dass es sich bei der anliegenden Satzung nicht um die 1.Verordnung, sondern um die „2. Verordnung zur Änderung der „Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung – Straßenreinigungsverordnung“ handle. Dies sei entsprechend zu ändern.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Straßen Am Sportplatz und Mühlengrund sind aufgrund der großen öffentlichen Flächen, die sich in diesen Straßen befinden, mit in die maschinelle Straßenreinigung mit aufgenommen worden. Eine manuelle Reinigung durch den Bauhof ist nicht leistbar.

 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht einstimmig folgende Empfehlung:

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die 2. Verordnung zur Änderung der „Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung – Straßenreinigungsverordnung – “