Bürgermeister Pieper berichtet, dass auf Kreisebene darüber entschieden wurde, die Aufwandsentschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr anzuheben. Um somit einheitlich vorzugehen, seien die Entschädigungen in den Mitgliedsgemeinden anzugleichen.

    

Ausschussmitglied Bruns weist darauf hin, dass diese Aufwandsentschädigung nur für die Funktionsträger sei und dort sei es auch gut angelegt. Es kam wohl vermehrt Fragen aus der Bevölkerung, ob es auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gälte.

 

Einstimmig ergeht folgende Beschussempfehlung:

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.06.2018 (Nds. GVBl. S. 113 und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 16.05.2018 (Nds. GVBl. S. 95)) die Achte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.