a)         Gem. § 6 des Nds. Straßengesetztes (NStrG), zuletzt geändert am 20.06.2018, werden mit sofortiger Wirkung das Wegeflurstück 44/44 der Flur 41 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße sowie als Geh- und Radweg gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Lüttje Padd“ und ist an die „Ofenerfelder Straße“ angebunden.

 

b)        Gem. § 6 des Nds. Straßengesetztes (NStrG), zuletzt geändert am 20.06.2018, werden mit sofortiger Wirkung die Wegeflurstücke 84/11, 84/7 und 83/3  der Flur 49 für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet. Die Straße trägt die Bezeichnung „Herrenhauser Straße“ und ist an die „Rosenberger Straße (K 107)“ angebunden.

  

 


 

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: