a)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)    Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den als Anlage beigefügten Lärmaktionsplan.

 

 

 

 


 

Ratsmitglied Thom teilt mit, dass die Gemeinde gezwungen sei, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Er erklärt, dass er den Absatz langfristige Strategien auf Seite 19 des Lärmaktionsplanes nicht mittragen könne. Er stimme nicht zu.

 

Alsdann ergeht mit 25 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen folgender Beschluss: