Sitzung: 17.12.2018 Gemeinderat
Vorlage: B/1218/2018
Der Gemeinderat beschließt die Eiziehung der Wegefläche
der Gemeindestraße „Schollkamp“ (Flursttück 225 der Flur 20) gem. § 8 Nds.
Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.
Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: