Der Gemeinderat beschließt die Eiziehung der Wegefläche der Gemeindestraße „Schollkamp“ (Flursttück 225 der Flur 20) gem. § 8 Nds. Straßengesetz ohne vorherige Bekanntmachung.

  

 


  

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: