a)  Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b) Weiter beschließt der Rat der Gemeinde Wiefelstede die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Borbeck, Holtkamp" gemäß § 1 Absatz 3 und § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit §§ 10 und 58 NKomVG als Satzung einschließlich Begründung.

  

 


 

Ratsmitglied Teusner erklärt, dass ca. 80 % der Anwohner gegen eine Hintergrundbebauung gewesen seien. Er finde es undemokratisch, gegen den Willen der Anwohner abzustimmen. Daher stimme er gegen den Beschlussvorschlag.

 

Ratsmitglied Bäcker ist der Meinung, man könne unterschiedliche Meinungen vertreten. Sie teilt mit, man solle mit richtigen Zahlen hantieren. 80 % der Anwohner, die gegen eine Änderung des B-Planes seien, sei nicht korrekt. Es seien Zustimmungserklärungen verteilt worden. Dieses ergab, dass neun Anlieger die Erklärung unterschrieben haben. Die Zustimmungserklärungen wurden dem Fachbereich III vorgelegt.

 

Alsdann ergeht mit 24 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen folgender Beschluss: