Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt,

 

a)            aufgrund der Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 die Grundgebühr für Kleinkläranlagen je Abfuhr von bisher 26,44 Euro auf neu 40,35 Euro und den Gebührensatz für die Beseitigung von Abwässern aus Grundstücksabwasseranlagen in der Gemeinde Wiefelstede von bisher 19,02 Euro auf neu 21,35 Euro je angefangene 0,5 m³ eingesammelten Fäkalschlamms ab 01.01.2019 festzusetzen;

 

b)           die mit der Einladung zur Sitzung des Finanzausschusses am 03.12.2018 beigefügte 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen).

    

  

 


 

Ohne Wortmeldung ergeht einstimmig folgender Beschluss: