a)  Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.

 

b)  Weiter beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


 

Frau Werschinin, Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner, erläutert ausführlich die überarbeitete Planung und die Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation.

 

Ausschussmitglied Weden weist darauf hin, dass man bereits in der Vergangenheit erhebliche Bedenken gegen die Planung vorgetragen habe. Die Notwendigkeit archäologischer Ausgrabungen hätte diese Bedenken verstärkt. Wer A sagt muss nicht B sagen. Nicht alles, was rechtlich zulässig sei, muss auch gut sein. Anstatt weiter in die Fläche zu gehen sollte besser die Innenentwicklung gefördert werden. Dies sei auch in Borbeck möglich. Der Aufwand für so ein kleines Gebiet, das eine Entwicklung in Bauabschnitten nicht zulasse, sei sehr hoch. Der städtebauliche Vertrag mit dem Baumschulbetrieb möge schön und gut sein. Bei gewerblichem Lärm gebe es jedoch keinen Bestandsschutz. Ihm sei außerdem schleierhaft, wie der Betrieb in einem Supersommer mit den Einschränkungen bezüglich der Beregnungszeiten funktionieren könne.

 

Ausschussmitglied Teusner möchte noch einmal etwas genauer auf die einzelnen Punkte in der letzten Stellungnahme der Anwohner der Holtwiese eingehen.

 

BM Pieper erklärt, dass rein rechtlich bereits alle Punkte ausreichend abgearbeitet worden seien. Der Verwaltungsausschuss sei zweimal gefragt worden, ob das Verfahren fortgesetzt werden solle, und habe beides Mal der Fortführung zugestimmt.

 

Ausschussmitglied Weden entgegnet, dass die Planung politisch gewollt sein müsse.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Kruse erklärt FBL Siemen, dass die Anbindung an die Landesstraße während der Bauphase mit dem Landkreis abgestimmt sei. Die Anbindung sei anschließend wieder zu entfernen.

 

Ausschussmitglied Bruns kann die Bedenken der Anwohner verstehen. Es gehe jedoch nicht ganz ohne Beeinträchtigungen. Mehr Wohneinheiten bedeuten nun mal mehr Verkehr und es werde immer in die Natur eingegriffen. Wenn man am Status Quo festhalten will, sei eine bauliche Entwicklung nicht mehr möglich. Gemeinsames Ziel sei, dass sich auch die Ortschaften entwickeln können. Wenn die Planung rechtlich zulässig sei, sollte man ihr auch zustimmen.

 

Auf Anfrage von Ausschussmitglied Teusner, ob zum Umweltbericht noch einmal eine genauere Untersuchung durchgeführt werden müsse,  erklärt Frau Werschinin, dass die Untersuchung von einem erfahrenen Biologen durchgeführt wurde und dieser keine Fledermäuse festgestellt habe. Zudem blieben der Teich und die Bäume erhalten. Zusätzlich werde eine extensiv genutzte Grünlandfläche entwickelt. Rodungen seien zudem aus Artenschutzgründen nur im Winter erlaubt.

 

Ausschussmitglied Teusner verweist auf die aktuellen Unfälle an der Borbecker Kreuzung. Zu Entschärfung der Kreuzung soll angeblich die 50er-Zone vorgezogen werden, so dass hier möglicherweise doch eine direkte Anbindung an die Landesstraße realisiert werden könne. Er beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

FBL Siemen erklärt, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung kein Kriterium für die Verschiebung der OD-Grenze sei. Dies wurde auf der Anliegerversammlung von der Straßenverkehrsbehörde bestätigt. Hierdurch würde sich lediglich der Verkehrslärm reduzieren.

 

Ausschussmitglied Schröder hat haftungsrechtliche Bedenken gegen die Planung, da es beim Lärm keinen Bestandsschutz gebe. Der Betrieb habe sich gegebenenfalls anzupassen. Den städtebaulichen Vertrag mit dem Baumschulbetrieb kenne er nicht. Dieser sollte dem Ausschuss vorgelegt werden. Ansonsten beantrage er namentliche Abstimmung.

 

Ausschussmitglied Bruns verweist auf die Festsetzung von Lärmpegelbereichen, die seiner Meinung nach ausreichen sollte.

 

FDL Quathamer hält entgegen, dass diese passiven Lärmschutzmaßnahmen nur bei Verkehrslärm nicht jedoch bei gewerblichem Lärm greifen würden. Bei Gewerbelärm sei aktiver Lärmschutz, wie beispielsweise das Errichten von Lärmschutzwänden, erforderlich.

 

BM Pieper fügt hinzu, dass der Verkehrslärm sogar lauter sei als der Gewerbelärm. Die Landwirtschaftskammer habe dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt.

 

Ausschussmitglied Schröder schlägt vor, die Entscheidung zu verschieben, bis der Vertrag vorgelegt werden kann.

 

Ausschussmitglied Stalling hat Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung. Über die Bauleitplanung sei genug gesprochen worden. Deshalb könne man jetzt auch entscheiden.

 

Ausschussvorsitzende Osterloh erklärt zum Antrag von Ausschussmitglied Schröder, dass mindestens ein Drittel der anwesenden Ausschussmitglieder dem Antrag auf namentliche Abstimmung zustimmen müssten.

 

Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird mit 4 Ja-Stimmen der insgesamt 11 Ausschussmitglieder mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

 

BM Pieper kündigt an, den städtebaulichen Vertrag dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Zunächst wird über den Antrag von Ausschussmitglied Teusner, die Beratung über den Tagesordnungspunkt zu vertagen, abgestimmt.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend ergeht bei 7 Ja-Stimmen der Ausschussmitglieder Claußen, Osterloh, Küpker, Stalling Teusner, Kruse und Bruns und 4 Nein-Stimmen der Ausschussmitglieder Weden, Broziat, Helm und Schröder mehrheitlich folgender Beschlussvorschlag: