Der Verwaltungsausschuss nimmt die vorgestellte Entwurfs- u. Ausführungsplanung für die Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 29/II – Heidkamp-Nord (Erst- u. Endausbau) sowie für den Teilausbau der Gemeindestraße „Am Elisabethstein“ in Heidkamp zur Kenntnis.

 


 

Ausschussvorsitzender Claußen übergibt das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Klockgether, der die Ausführungsplanung des BPL 29/II Heidkamp-Nord ausführlich anhand von Planunterlagen erläutert.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Helm, ob die Dimensionierung des Regenwasserkanals mit einem Rohrquerschnitt von DN 300 ausreichend sei beantwortet Herr Klockgether mit ja, da das Regenrückhaltebecken in Absprache mit dem Landkreis Ammerland für ein 30 jähriges Ereignis und somit überdimensioniert berechnet worden ist. Ebenso bietet der noch aufzuweitende Entwässerungsgraben westlich der Heidkamper Landstraße zusätzliches Stauvolumen. Aus diesen Gründen kann ein kleinerer Rohrquerschnitt für den Regenwasserkanal verbaut werden.

 

Auf die nachfolgende Frage von Ausschussmitglied Helm, ob auch die Dimensionierung der  DN 200 Schmutzwasserdruckrohrleitung ausreichend sei, verweist Herr Klockgether darauf, dass beispielsweise durch die Spartasten in den Toilettenspülkästen, die wassersparenden Waschmaschinen und Spülmaschinen immer weniger Wasser verbraucht und eingeleitet werde. Diese geringe Menge an Schmutzwasser kann ohne weitere Probleme über diese DN 200 Druckrohrleitung entwässert werden.

 

Ausschussmitglied Helm erkundigt sich danach, ob der Schmutzwasserkanal im weiteren Straßenverlauf der Gemeindestraße „Am Elisabethstein“ überprüft worden ist.

 

Herr Klockgether erklärt, dass der Schmutzwasserkanal von der EWE-Wasser GmbH betrieben wird und die Überprüfung durch die EWE-Wasser GmbH durchgeführt wurde.

 

Desweiteren erkundigt sich Herr Helm danach, ob das Gelände des Bebauungsplangebietes noch aufgefüllt werden muss.

 

Herr Klockgether erläutert, dass der südliche Bereich des Geländes um 0,5 bis 0,6 Meter aufgefüllt werden muss.

 

Ausschussmitglied Würdemann gibt den Hinweis, dass in den Beetanlagen entlang des Straßenverlaufes nur Bäume gepflanzt werden sollen, die zum späteren Zeitpunkt das Straßenpflaster nicht hochdrücken.

 

Ebenso erkundigt sich Ausschussmitglied Würdemann danach, wie es in diesem Gebiet mit der Planung des Glasfaserausbaues aussieht.

 

Herr Klockgether erklärt, dass nicht pauschal gesagt werden kann, dass in jedem Neubaugebiet ein Ausbau des Glasfasernetzes erfolgt. Dies liegt in der Hand der Versorger. Den Versorgern wird die Ausführungsplanung aber kurzfristig zugessandt, sodass diese frühzeitig in die Planungen mit einbezogen werden.

 

Die Frage von Herrn Würdemann, ob in dem neuen Baugebiet auch Hecken vorgesehen sind, verneint Herr Klockgether.

 

Ausschussvorsitzender Claußen erkundigt sich nach der Verlegung von Leerrohren für die Versorger.

 

Daraufhin erklärt Herr Klockgether, dass dies Aufgabe der Versorger sei und diese deshalb frühzeitig in die Planungen involviert werden.

 

Ausschussmitglied Thom verweist darauf, dass bereits im Alten Postweg Glasfaser verlegt wurde.

 

Anschließend erkundigt sich Ausschussmitglied Thom danach, was es mit den Kompensationsflächen auf den späteren Privatgrundstücken auf sich habe.

 

Herr Klockgether erläutert, dass dies Ausgleichsflächen für eine Ersatzanpflanzung in Bezug auf die versiegelten Flächen des Baugebietes sind.

 

Herr Thom fragt, ob der Verwaltung bereits Erfahrungen mit solchen Pflanzstreifen vorliegen.

 

FBL Siemen erklärt, dass bereits im Baugebiet Hörne-West ein solcher Pflanzstreifen im Zuge des Endausbaus verwirklicht wurde.

 

FBL Siemen gibt zusätzlich den Hinweis an die Ausschussmitglieder, dass die Verwaltung bereits an den Ortsbürgerverein in Bezug auf die Benennung der Straße herangetreten ist, die Verwaltung aber offen für jeden Vorschlag ist.

 

Ausschussmitglied Würdemann erkundigt sich, ob die dargestellten Straßenquerschnitte für Müllfahrzeuge o. ä. ausreichend sind.

 

Dies wird von Herrn Klockgether bestätigt. Alle Querschnitte sind ausreichend bemessen worden.

 

Alsdann ergeht einstimmig folgende Beschlussempfehlung an den Verwaltungsausschuss.