Auf Anfrage eines Anwohners erklärt BM Pieper, dass die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht für die Erweiterungsfläche bei der Gemeinde als Eigentümer liegen werde. Die Straßenreinigungspflicht einschließlich Winterdienst obliege satzungsgemäß den Anwohnern. Hier würde sich durch die Verbreiterung keine Änderung ergeben.