Bürgermeister Pieper teilt mit, dass vor dem Tagesordnungspunkt „Einwohnerfragestunde“ noch die Verpflichtung des hinzugewählten Mitgliedes nach den Vorschriften der §§ 40 bis 42 NKomVG erfolgen müsse. Die Tagesordnung wird insofern um diesen Tagesordnungspunkt ergänzt.

 

Sodann wird die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung nebst der Ergänzung einstimmig genehmigt.