a) Anträge nach den Sportförderungsrichtlinien:

Auf Anfrage durch Ausschussmitglied Bruns teilt stellvertretender Ausschussvorsitzender Geerdes mit, dass die Verwaltung alle Vereine darauf hinweise, bei einer beabsichtigten Beschaffung preisliche Recherchen vorzunehmen. Geringere Anschaffungskosten bedeuten auch für die Vereine, einen niedrigeren Eigenbeitrag leisten zu müssen; letztendlich müssen nach den Sportförderungsrichtlinien in der Regel 2/3 der Gesamtkosten durch die Vereine getragen werden.

 

Bürgermeister Pieper ergänzt, dass die Verwaltung insbesondere bei offensichtlichen Fehlentwicklungen einschreite. Den jeweiligen Qualitätsanspruch an den zu beschaffenden Geräten prüfe die Verwaltung hingegen nicht.

 

b) Errichtung einer Flutlichtanlage für die Tennisanlage in Metjendorf

Stellvertretender Fachbereichsleiter Siemen teilt mit, dass der Antrag des TV Metjendorf (TVM) auf Errichtung einer Flutlichtanlage für die Tennisanlage in Metjendorf vom 19.06.2018 einvernehmlich mit dem Vorstand des TVM auf die nächste Sitzung des Sport- und Kulturausschusses verschoben bzw. heute nicht auf die Tagesordnung genommen wurde, da noch weitere Details (z. B. Ausleuchtungsvolumen) abzuklären sind.

 

c) Öffnung der Außentür bei Fachausschusssitzungen

Ausschussmitglied Stolle bittet zukünftig die Außentür sowie den Ratssaal frühzeitiger zu öffnen, da gegen 16.30 Uhr bereits mehrere Gäste vor der Tür warteten.